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Urteil des Sozialgerichts Stuttgart: Kostenübernahme für Daisy-Player einer Blinden Diesen Text vorlesen lassen

Das Sozialgericht Stuttgart hat entschieden, dass eine erblindete Frau gegenüber ihrer Krankenversicherung einen Anspruch auf Übernahme der Kosten für einen Daisy-Player hat (Aktenzeichen S 15 KR 4347/18).

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