Das Sozialgericht Stuttgart hat entschieden, dass eine erblindete Frau gegenüber ihrer Krankenversicherung einen Anspruch auf Übernahme der Kosten für einen Daisy-Player hat (Aktenzeichen S 15 KR 4347/18).
Link zu weiteren Informationen auf juris.de
Achtung: Dieser Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar, sondern dient nur als Hinweis auf ein wichtiges Urteil.